HEILPRAKTIKER

Die Berufung des Heilpraktikers liegt darin, Sie als Patienten heilkundlich zu behandeln, indem man Krankheiten und Krankheitsverläufe diagnostiziert und im Anschluss auch durch den praktizierenden Heilpraktiker behandelt werden. Um dieses durchzuführen und Sie als Patienten auch bestens beraten zu können, auf dem Fachgebiet der Heilkunde, bedient man sich der sog. Alternativmedizin, den Methoden der Naturheilkunde bzw. den Methoden der Volksheilkunde, welche ergänzend zum medizinischen Angebot stehen.

Damit auch dabei das Wohl des Patienten an erster Stelle steht, sind die Aufgaben und Tätigkeitsbereiche des Heilpraktikers im Heilpraktikergesetz festgehalten. Dieses Gesetz regelt darüber hinaus auch die Voraussetzungen, welche erfüllt werden müssen, damit sich ein Heilpraktiker auch als Heilpraktiker bezeichnen darf.

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